Rechtliche Auskünfte Abgabe Radio TV

Seit dem 1. Januar 2019 ist die ESTV zuständig für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV (Art. 70a Abs. 1 RTVG) und damit auch für die Bearbeitung von Anfragen im diesem Bereich.

Die ESTV hat einen anfragenden Steuerpflichtigen innerhalb einer angemessenen Frist über die steuerlichen Folgen eines konkreten, im Detail umschriebenen Sachverhalts zu informieren. Die erteilten Informationen sollen dem Steuerpflichtigen vermitteln, wie er eine konkrete Situation unter der Unternehmensabgabe einzuordnen hat, um so seinen Abgabepflichten korrekt nachzukommen.

Damit ein Steuerpflichtiger sich auf Treu und Glauben berufen kann, müssen folgende fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • die Behörde hat in einer konkreten Situation mit Bezug auf eine bestimmte Person gehandelt;
  • sie hat oder hätte innerhalb ihrer Kompetenzen gehandelt;
  • der Empfänger konnte die Unrichtigkeit der Auskunft nicht ohne weiteres erkennen;
  • er hat im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft entsprechende Dispositionen getroffen, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können;
  • die gesetzliche Ordnung hat seit der Auskunftserteilung keine Änderung erfahren.

Rechtliche Anfragen können elektronisch oder auf dem Postweg eingereicht werden.

 

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Letzte Änderung 03.01.2024

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