Hier finden Sie die Auflistung der Tarifkategorien nach Umsätzen.
Tarif Unternehmensabgabe ab 2021
Stufe | Umsatz Unternehmen (CHF) |
Abgabe (CHF) |
---|---|---|
1 | 500 000 - 749 999 |
160 |
2 | 750 000 - 1 199 999 |
235 |
3 | 1 200 000 - 1 699 999 |
325 |
4 | 1 700 000 - 2 499 999 |
460 |
5 | 2 500 000 - 3 599 999 |
645 |
6 | 3 600 000 - 5 099 999 |
905 |
7 | 5 100 000 - 7 299 999 | 1270 |
8 | 7 300 000 - 10 399 999 | 1785 |
9 | 10 400 000 - 14 999 999 | 2505 |
10 | 15 000 000 - 22 999 999 | 3315 |
11 | 23 000 000 - 32 999 999 | 4935 |
12 | 33 000 000 - 49 999 999 | 6925 |
13 | 50 000 000 - 89 999 999 | 9725 |
14 | 90 000 000 - 179 999 999 | 13 665 |
15 | 180 000 000 - 399 999 999 | 19 170 |
16 | 400 000 000 - 699 999 999 | 26 915 |
17 | 700 000 000 - 999 999 999 | 37 790 |
18 | 1 000 000 000 | 49 925 |
Tarif Unternehmensabgabe bis 2020
Stufe | Umsatz Unternehmen (CHF) |
Abgabe (CHF) |
---|---|---|
1 | 500 000 – 999 999 |
365 |
2 | 1 000 000 – 4 999 999 |
910 |
3 | 5 000 000 – 19 999 999 |
2280 |
4 | 20 000 000 – 99 999 999 |
5750 |
5 | 100 000 000 – 999 999 999 |
14 240 |
6 | Ab 1 000 000 000 |
35 590 |
Fragen & Antworten zu den Tarifkategorien
Die Unternehmensabgabe hängt von der Höhe des Umsatzes ab (Gesamtumsatz, inkl. Exporte, Leistungen im Ausland, ausgenommene Umsätze, Meldeverfahren, Grundstückverkäufe). Aufgrund der Umsatzhöhe wird Ihr Unternehmen einer Tarifkategorie zugewiesen. Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz unter CHF 500 000 zahlen gar keine Abgabe.
Tarifkategorie |
Umsatz (CHF) |
Tarif/Jahr (CHF) |
---|---|---|
0 |
Bis 499 999 |
0 |
1 |
500 000 – 999 999 |
365 |
2 |
1 000 000 – 4 999 999 |
910 |
3 |
5 000 000 – 19 999 999 |
2 280 |
4 |
20 000 000 – 99 999 999 |
5 750 |
5 |
100 000 000 – 999 999 999 |
14 240 |
6 |
Ab 1 000 000 000 |
35 590 |
Die Unternehmensabgabe berechnet sich auf dem Gesamtumsatz des Unternehmens, d. h. inkl. von der Steuer befreite Leistungen wie z. B. Exporte, Leistungen im Ausland oder nicht steuerbare Leistungen nach Art. 21 MWSTG usw. Die steuerliche Qualifikation für die MWST ist nicht relevant für die Unternehmensabgabe. Mit dem Gesamtumsatz als massgebende Basis werden bei der Erhebung der Unternehmensabgabe alle Unternehmen gleich behandelt.
Die ESTV wurde vom Parlament als Inkassostelle für die Unternehmensabgabe bestimmt, weil die Abgabepflicht und -höhe am Umsatz anknüpfen soll und die ESTV diese Daten anhand des MWST-Registers am Einfachsten und Verlässlichsten eruieren kann.
Ein Unternehmen wird abgabepflichtig im Folgejahr des Jahres, in welchem es erstmals die massgebende Umsatzgrenze überschritten hat. Erzielte ein Unternehmen im Vorjahr einen Jahresumsatz von über CHF 500 000, ist es im darauffolgenden Rechnungsjahr abgabepflichtig.
Ja. Abgabepflichtig ist, wer im laufenden Jahr im MWST-Register eingetragen ist, sofern im Vorjahr ein Umsatz von mindestens CHF 500 000 Umsatz erzielt wurde. Die Abgabe ist in der ganzen Höhe geschuldet, unabhängig davon, wie lange das Unternehmen im laufenden Jahr im MWST-Register eingetragen ist. Im Ausgleich wird ein neu eingetragenes Unternehmen in seinem ersten Jahr im MWST-Register nicht abgabepflichtig.
Nein. Die Unternehmensabgabe beruht auf der Vergangenheitsbemessung, weshalb es keine Rückerstattung gibt. Ein Unternehmen ist auf der Grundlage des effektiven Vorjahresumsatzes abgabepflichtig. Abgabepflichtig ist, wer im laufenden Jahr im MWST-Register eingetragen ist, sofern im Vorjahr ein Umsatz von mindestens CHF 500 000 Umsatz erzielt wurde. Die Abgabe ist in der ganzen Höhe geschuldet, unabhängig davon, wie lange das Unternehmen im laufenden Jahr im MWST-Register eingetragen ist. Im Ausgleich wird ein neu eingetragenes Unternehmen in seinem ersten Jahr im MWST-Register nicht abgabepflichtig.
Falls Ihr Unternehmen bei Subventionen die vereinfachte Berechnung der Vorsteuerkürzung (stille Versteuerung) anwenden, ist der Betrag der Subvention nicht in Ziffer 200, sondern in Ziffer 900 zu deklarieren. Wichtig: Die von der Subvention (= 107,7 %) zum Normalsatz berechnete Vorsteuerkürzung ist in Ziffer 420 zu deklarieren (MWST-Info 05 Subventionen und Spenden).
Banken, Versicherungen und Pensionskassen, können auf die Deklaration der von der Steuer ausgenommenen Umsätze verzichten, sofern sie sich bei der Unternehmensabgabe freiwillig dem höchsten Tarif unterstellen (Tarifkategorie 18) (Art. 68a Abs. 1 und Art. 70 RTVG i.V.m. Art. 67b RTVV). Diese Vereinfachung ist auf dem ePortal unter «Abgabe Radio TV» bis zum 15. Januar des jeweiligen Rechnungsjahres zu wählen und gilt bis auf Widerruf. Allfällige Umsatzkorrekturen haben dabei keine Auswirkungen auf die Tarifstufe.
Weiterführende Informationen
- Faktenblatt 2: Überprüfung 2020 des Abgabesystems
- Erläuternder Bericht
- Radio- und Fernsehverordnung
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 03.01.2024
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern