Rechnung und online Dienstleistungen

Begleichen Sie die Rechnung für die Unternehmensabgabe für Radio und TV einfach und schnell online via ePortal.


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Abgabe Radio TV
Unternehmensabgabe Radio & TV verwalten

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Jahresrechnung für die Unternehmensabgabe Radio und TV

Die Jahresrechnung wird zwischen Februar und Oktober zugestellt, sobald alle Umsatzdaten (alle Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen des Bemessungsjahres) vorliegen. Die Abgabe wird 60 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (SR 784.40).

Zahlungsfrist und jährliche Tarifstufen

Bitte beachten Sie, dass Sie 60 Tage Zeit haben für die Begleichung der Rechnung. Ist Ihnen diese Frist zu kurz oder können Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Inkasso der Eidgenössischen Steuerverwaltung: inkasso.rss(at)estv.admin.ch.

Die jährliche Abgabe bestimmt sich dabei nach den vom Bundesrat in Art. 67b RTVV festgelegten Tarifstufen und zwar auch dann, wenn das Unternehmen im Verlauf des Jahres (für welches die Abgabe erhoben wird) aus dem MWST-Register gelöscht wird. Im Gegenzug erhalten Unternehmen im Jahr der Eintragung ins MWST-Register keine Rechnung.

Rechnung auch online erhältlich

Sofern Ihr Unternehmen Zugang zum ePortal hat und den Bereich Abgabe Radio TV freigeschaltet hat, erhalten Sie die Rechnung für die Unternehmensabgabe Radio TV online. Nutzt Ihr Unternehmen  das ePortal noch nicht, erhalten Sie die Rechnung auf dem Postweg. Falls Sie die Rechnung an eine von der Sitzadresse abweichende Adresse (RTV-Korrespondenzadresse) wünschen, melden Sie uns die Angaben direkt online über unser Kontaktformular.

Monatlicher Versand der Jahresrechnungen

Die ESTV versendet monatlich die Jahresrechnungen an die abgabepflichtigen Unternehmen, erstmals im Februar und letztmals im Oktober eines Jahres.

Fragen & Antworten zur Rechnungsstellung

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Letzte Änderung 18.04.2024

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

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