Auf dem ePortal find Sie unsere Services zur Unternehmensabgabe Radio und TV.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten die Rechnung bequem online
- Bilden und Verwalten von Unternehmensabgabegruppen
- Bilden und Verwalten von Zusammenschlüssen autonomer Dienststellen von Gemeinwesen
- Antrag zur Rückerstattung stellen
- Übersicht und Nachvollziehbarkeit über die Erhebung und Ihre Zahlungen
Jahresrechnung für die Unternehmensabgabe Radio und TV
Die Jahresrechnung wird zwischen Februar und Oktober zugestellt, sobald alle Umsatzdaten (alle Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen des Bemessungsjahres) vorliegen. Die Abgabe wird 60 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig (SR 784.40).
Zahlungsfrist und jährliche Tarifstufen
Bitte beachten Sie, dass Sie 60 Tage Zeit haben für die Begleichung der Rechnung. Ist Ihnen diese Frist zu kurz oder können Sie den Betrag nicht auf einmal bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Inkasso der Eidgenössischen Steuerverwaltung: inkasso.rss(at)estv.admin.ch.
Die jährliche Abgabe bestimmt sich dabei nach den vom Bundesrat in Art. 67b RTVV festgelegten Tarifstufen und zwar auch dann, wenn das Unternehmen im Verlauf des Jahres (für welches die Abgabe erhoben wird) aus dem MWST-Register gelöscht wird. Im Gegenzug erhalten Unternehmen im Jahr der Eintragung ins MWST-Register keine Rechnung.
Rechnung auch online erhältlich
Sofern Ihr Unternehmen Zugang zum ePortal hat und den Bereich Abgabe Radio TV freigeschaltet hat, erhalten Sie die Rechnung für die Unternehmensabgabe Radio TV online. Nutzt Ihr Unternehmen das ePortal noch nicht, erhalten Sie die Rechnung auf dem Postweg. Falls Sie die Rechnung an eine von der Sitzadresse abweichende Adresse (RTV-Korrespondenzadresse) wünschen, können Sie uns dies hier mitteilen.
Monatlicher Versand der Jahresrechnungen
Die ESTV versendet monatlich die Jahresrechnungen an die abgabepflichtigen Unternehmen, erstmals im Februar und letztmals im Oktober eines Jahres.