Rückerstattung Abgabe Radio TV

Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie auf dem ePortal.


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Abgabe Radio TV
Unternehmensabgabe Radio & TV verwalten

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Rückerstattung ab 2021

Gewinnschwache Unternehmen können die Unternehmensabgabe unter drei Voraussetzungen rückfordern.

  • Die geschuldete Unternehmensabgabe wurde bezahlt.
  • Das Unternehmen gehört mit einem erzielten Gesamtumsatz von weniger als 1 Million Franken (im Bemessungsjahr) der Tarifstufe 1 oder 2 an.
  • Im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, weist das Unternehmen einen Gewinn von weniger als dem Zehnfachen der Abgabe der zugewiesenen Tarifkategorie (Tarifstufe 1: CHF 1600 bzw. Tarifstufe 2: CHF 2350) oder einen Verlust aus.

Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe unter diesen ab 1.1.2021 geltenden Bestimmungen kann frühestens im Jahr 2022 nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses 2021 erfolgen. Die Anträge können innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist gestellt werden.

Rückerstattung bis 2020

Gewinnschwache Unternehmen können die Unternehmensabgabe unter drei Voraussetzungen rückfordern.

  • Die geschuldete Unternehmensabgabe (von CHF 365) wurde bezahlt.
  • Das Unternehmen gehört der untersten Tarifkategorie an (Gesamtumsatz CHF 500 000 bis CHF 999 999).
  • Es weist im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, einen Gewinn aus von weniger als dem Zehnfachen der Abgabe (CHF 3650) oder einen Verlust aus.

Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe 2019, kann somit frühestens im Jahr 2020 nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses erfolgen. Für die Unternehmensabgabe 2020 ist ein Rückerstattungsantrag ab dem Jahr 2021 möglich. Die Anträge können innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilung BAKOM

  • Faktenblatt 1: Höhe und Verwendung der Radio- und Fernsehabgabe
  • Faktenblatt 2: Überprüfung 2020 des Abgabesystems
  • Erläuternder Bericht
  • Radio- und Fernsehverordnung

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Letzte Änderung 03.01.2024

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