Bei Umsatzkorrekturen (z. B. aufgrund einer Korrekturabrechnung, Jahresabstimmung oder Kontrolle durch die ESTV) erhält das Unternehmen automatisch eine Nachrechnung oder eine Gutschrift, sofern die Korrektur einen Tarifwechsel auslöst.
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 03.10.2024
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