Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.
Steuerpflicht
Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie
- bei einer Teilnahme an einem inländischen Sportanlass ein Preisgeld gewinnen oder ein Antrittsgeld erhalten und zugleich
- weltweit einen Umsatz von mindestens 100’000 Franken pro Jahr erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine liegt die massgebende Grenze bei 250’000 Franken.
Sportlerinnen, Sportler und Sportteams
Das Informationsblatt für Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland zur Mehrwertsteuer in der Schweiz informiert über die Rechte und Pflichten dieser Sportler im Bereich der Mehrwertsteuer.
Veranstalter von Sportanlässen im Inland
Das Informationsblatt für Veranstalter internationaler Sportanlässe im Inland informiert die Veranstalter über das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung im Bereich der Mehrwertsteuer.
Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung
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Abteilung Erhebung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 30.09.2024
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