Sportlerinnen und Sportler
Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie bei einer Teilnahme an einem inländischen Sportanlass
- ein Preisgeld gewinnen oder ein Antrittsgeld erhalten und
- zugleich weltweit einen Umsatz von mindestens 100 000 Franken erzielen.
Sportlerinnen, Sportler und Sportteams
Das Informationsblatt für Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland informiert über die Rechte und Pflichten dieser im Bereich der Mehrwertsteuer.
Veranstaltung von internationalen Sportanlässen
Das Informationsblatt für Veranstalter internationaler Sportanlässe informiert die Veranstalter und Veranstalterinnen über das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung im Bereich der Mehrwertsteuer.
Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung