Sportlerinnen und Sportler
Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.
Steuerpflicht
Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie
- bei einer Teilnahme an einem inländischen Sportanlass ein Preisgeld gewinnen oder ein Antrittsgeld erhalten und zugleich
- weltweit einen Umsatz von mindestens 100’000 Franken pro Jahr erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine liegt die massgebende Grenze bei 250’000 Franken.