Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz/Sitz im Ausland

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.

Steuerpflicht

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie

  • bei einer Teilnahme an einem inländischen Sportanlass ein Preisgeld gewinnen oder ein Antrittsgeld erhalten und zugleich
  • weltweit einen Umsatz von mindestens 100’000 Franken pro Jahr erzielen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine liegt die massgebende Grenze bei 250’000 Franken.

Sportlerinnen, Sportler und Sportteams

Das Informationsblatt für Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland zur Mehrwertsteuer in der Schweiz informiert über die Rechte und Pflichten dieser Sportler im Bereich der Mehrwertsteuer.

Veranstalter von Sportanlässen im Inland

Das Informationsblatt für Veranstalter internationaler Sportanlässe im Inland informiert die Veranstalter über das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung im Bereich der Mehrwertsteuer.

Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung

Erklärung zu Wann kann das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung angewendet werden?

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Letzte Änderung 30.09.2024

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