Mehrwertsteuerpflicht für Selbstständige

Dies ist eine Kurzinformation zur Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer für selbstständige oder unselbstständige Tätigkeiten.

Die Tätigkeit von Verwaltungsräten, Stiftungsräten oder ähnlichen Funktionsträgern gilt als unselbstständige Erwerbstätigkeit. Ansonsten bestimmt das MWSTG nicht näher, wer als selbstständig bzw. als unselbstständig zu gelten hat, weshalb zur Konkretisierung des Begriffs der Selbstständigkeit auch auf die zu diesem Gesetz bestehende Rechtsprechung und Lehre zurückgegriffen werden muss.

Danach ist selbstständig, wer nicht angestellt ist, nach aussen im eigenen Namen auftritt und Umsätze abwickelt. 

Detailliertere Informationen rund um die Steuerpflicht sind in den Webpublikationen zu finden:

Fragen & Antworten zur Steuerpflicht für selbständige oder unselbständige Tätigkeiten

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Letzte Änderung 11.03.2024

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